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BFH, 10.11.1961 - IV 359/58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 13.11.1969 - IV R 22/67
Beweislast - Beweiswürdigung - Vermögenszuwachs
Wie in der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. außer dem im 1. Rechtsgang ergangenen Urteil IV 359/58 vom 10. November 1961, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 217, Rechtsspruch 45, die weiteren Urteile IV R 75/66, IV R 152/66 vom 3. August 1966, BFH 86, 736, BStBl III 1966, 650, und IV 142, 311/63 vom 20. Oktober 1966, BFH 87, 504, BStBl III 1967, 201) anerkannt ist, darf die Tatsacheninstanz bei der ihr zustehenden freien Beweiswürdigung annehmen, daß ein nicht aufgeklärter Vermögenszuwachs aus Einkünften herrührt, die nicht versteuert wurden. - BFH, 20.10.1966 - IV 142/63 Sie rechtfertigt unter bestimmten Umständen die Annahme, ein ungeklärter Überschuß der Vermögensbildung und des Verbrauchs über die hierfür nach den Feststellungen zur Verfügung stehenden Mittel hinaus stamme aus verschwiegenen steuerpflichtigen Einkünften (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH --, vgl. z. B. das Urteil IV 359/58 vom 10. November 1961, Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, Reichsabgabenordnung, § 217, Rechtsspruch 45).
- BFH, 03.08.1966 - IV R 75/66 Fällt diese Überprüfung zu seinen Ungunsten aus, rechtfertigt das nach ständiger Rechtsprechung den Schluß, der Vermögenszuwachs stamme aus verschwiegenen steuerpflichtigen Einkünften (letztes veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - IV 359/58 vom 10. November 1961, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 217, Rechtsspruch 45).
- FG Baden-Württemberg, 29.01.1998 - 10 K 202/96
Unzulässigkeit der Behandlung von Spielgewinnen als Betriebseinnahmen ; …
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